Sonderregelung Straßenbau

Beschleunigung von Verkehrsprojekten nun überflüssig

Grund waren Projekte zur praktischen Verwirklichung der deutschen Einheit

Der Naturschutzbund NABU lehnt eine Verlängerung des Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetzes sowie eine Ausdehnung der Sonderregelungen auf ganz Deutschland entschieden ab. Auf Initiative des Bundesrates berät der über eine verlängerte Gültigkeit des Planungsbeschleunigungsgesetzes. Das Gesetz stammt aus dem Jahr 1991. Ziel war es damals, wichtige Verkehrsprojekte der deutschen Einheit vorrangig zu verwirklichen. Dazu waren Planungszeiten verkürzt und die Möglichkeit zur rechtlichen Überprüfung für Bürger und Verbände eingeschränkt worden.

"Die vom Bundesrat geforderte Verlängerung ist Unsinn", sagte der NABU-Bundesgeschäftsführer. Das Defizit an Fernverkehrsverbindungen in Ostdeutschland sei behoben. Überflüssig hält der NABU auch das von der Bundesregierung geplante "Planvereinfachungsgesetz" für den Ausbau von Straßen. Danach sollen unter anderem die Einspruchsfrist von Umweltverbänden auf zehn Wochen begrenzt und Planfeststellungsbeschlüsse nicht mehr nach fünf Jahren verfallen.

Die Dauer von Planungsverfahren hänge in erster Linie von der Arbeit politischer Gremien und den verfügbaren Geldern ab. Widersprüche und Klagen des Naturschutzes seien nur erforderlich, wenn im Planungsprozess grobe Fehler unterlaufen wären. "Unerträglich ist das Niveau des Landtagswahlkampfes in Nordrhein-Westfalen, wo Umweltschützer als Blockierer von Bauvorhaben diffamiert werden", sagte der Geschäftsführer. Das Klischee bediene auch den Bundesverkehrsminister, indem er in Interviews den Eindruck vermittelt, als ob Naturschutzbemühungen um den Feldhamster eines der wesentlichen Hindernisse für den Straßenbau in Deutschland seien. "Statt purer Stimmungsmache auf Kosten des Naturschutzes sollte der Minister seine Hausaufgaben machen. Schuld am Scheitern von Bauvorhaben sind häufig überlange Planungsverfahren der öffentlichen Hand sowie die Unkenntnis bei Straßenplanern über rechtliche Vorschriften wie zum Beispiel EU-Richtlinien", so der Geschäftsführer.